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Erlaubnispflicht nach §11 – Katastrophales Chaos

Der 11er – oder genauer gesagt die Erlaubnispflicht nach §11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe f TierSchG hat eigentlich den Sinn, dass Menschen, die Hunde ausbilden eine bestimmte Qualifikation vorweisen müssen. Dass das überhaupt notwendig wurde, hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen, die drei wichtigsten sind: es gibt immer mehr Hunde, es gibt entsprechend immer mehr Hundeschulen und die Berufsbezeichnung „Hundetrainer“ oder ähnliches ist nicht geschützt – es kann sich also jeder Depp „Hundetrainer“ nennen, und viele Deppen tun das auch.

Das Ziel: Qualitätsstandards in der Hundeerziehung

Kein vernünftiger Mensch kann plausible Argumente vorbringen, warum ausgerechnet Hundetrainer – dieser Begriff wird hier stellvertretend verwendet für Leute, die Hunde führen, ausbilden, therapieren etc. – keine wie auch immer geartete Qualifikation haben müssen – soweit sind sich eigentlich alle einig. Das heißt, das stimmt nicht ganz – noch nicht mal hierin ist man sich einig, denn der §11 gilt nur für Hundetrainer, die das gewerbsmäßig machen (gewerbsmäßig wird richtigerweise so definiert, dass man etwas geplant und wiederholt macht mit dem Ziel, damit Geld zu verdienen). Was auf den ersten Blick noch logisch aussieht, ist auf den zweiten schon die erste gravierende Schwachstelle, denn alle – jawohl: ALLE – Hundetrainer die ehrenamtlich auf Hundeplätzen, in Hundevereinen, in Clubs etc. Hunde ausbilden sind explizit von dieser Vorschrift ausgenommen. Hundeplätze? Klingelt da was? Denken wir mal kurz an (Schäfer)Hunde-Ausbilder der alten Schule und  an Schutzhunde-Vereine. Fällt Ihnen da der Begriff Stachelwürger ein? Zu recht! Ebenfalls davon ausgenommen sind Jagdvereine, in denen Hunde vereinsintern ausgebildet werden. Klingelt da was? Siehe oben. Ebenfalls davon ausgenommen sind alle e.V.´s – wie zum Beispiel sehr viele Vereine zur Ausbildung von Therapiehunden. Oder Vereine zur Ausbildung von Blindenhunden oder Kranken-Besuchshunden oder wie die alle heißen. Sie alle dürfen ohne den 11er Hunde ausbilden. Und es gibt viele, sehr viele Vereine!

Wer auch keinen 11er braucht, sind Tierärzte, denn – „verhaltenstherapeutische Tätigkeiten von Tierärzten, die im Rahmen des freien Berufes „Tierärztin/Tierarzt“ in selbständiger Tätigkeit ausgeführt werden, gelten nicht als erlaubnispflichtig …“ Aber – noch ein Zitat – „Vom Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten kann insbesondere ausgegangen werden bei Tierärzten ….“. Heißt also: Tierärzte brauchen den 11er gar nicht, bekommen ihn aber geschenkt. Sowas nennt man dann wohl „innere Logik“.

Was braucht es denn nun, um einen 11er zu bekommen?

Die Pressestelle des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schreibt: „Die Erlaubnispflicht … zielt … darauf ab, eine tierschutzgerechte Ausbildungspraxis zu gewährleisten … Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist danach, dass die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umganges mit Tieren die erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten … hat“. Gut, was „sonstiger Umgang mit Tieren“ heißt, wird jetzt nicht erklärt, aber sei´s drum – Klar formuliert ist, dass man erforderliche Kenntnisse haben muss. Da lautet natürlich die wichtigste Anschlussfrage: „Welches sind denn die relevanten erforderlichen Kenntnisse?“  Wir können es kurz machen – das weiß keiner so genau. Es gibt schlicht und einfach keine einheitliche Regelung. Keine bundesweite, keine länderübergreifende, noch nicht mal eine bezirksübergreifende. Nichts. Das klingt unlogisch? Ist es auch. Eine gute (fachlich wie menschlich) Hundetrainerin mit jahrelanger Ausbildung und erfolgreicher Erfahrung hat den 11er für ein Jahr befristet bekommen – und „Die Erlaubnis erlischt, sobald Sie Ihren Betriebssitz (bzw. Ihren Wohnort) an einen Ort außerhalb des Verwaltungsbezirkes Berlin xy verlegen, …“ Was für ein Blödsinn!

Erstaunlicherweise braucht es auch gar keine einheitliche Regelung, es braucht überhaupt keine Regelung der fachlichen Kenntnisse, denn „inwieweit bereits bestehende Ausbildungs- und Prüfungsstandards bei der Erteilung der Erlaubnis anerkannt werden, liegt grundsätzlich im Ermessen der Genehmigungsbehörden.“ Der Satz stammt von der Pressestelle des BMEL und bedeutet nichts anderes als: Wir wissen nicht so genau, was und wonach wir beurteilen sollen, ob jemand was kann – aber wir beurteilen trotzdem, und zwar jeder so wie er grade lustig ist. So eine Formulierung öffnet Willkür, Vetternwirtschaft und durchaus auch Korruption Tür und Tor. Das einzige, was eine Regelung nach „eigenem Ermessen“ wirksam verhindert ist eine einheitliche Anwendung von Standards – mithin genau das, was ursprünglich die Idee des 11ers war.

Wie beurteilt eigentlich jemand ohne Fachkenntnis die Fachkenntnis?

Im normalen Leben hat es sich richtigerweise durchgesetzt, dass jemand der prüft zumindest etwas mehr kann, als derjenige, der geprüft wird – der Fahrlehrer kann besser Auto fahren als der Prüfling, der Arzt wird von erfahreneren Ärzten geprüft, und so weiter. Nur der Hundetrainer wird von Behördenmitarbeitern geprüft, die vielleicht entsprechende Kenntnisse haben, ganz sicher aber keine haben müssen. Falls sie keine haben (und falls sie das auch eingestehen) können (!) sie sich fachlichen Rat dazu holen – können! Müssen aber nicht. Im Klartext – das Risiko, dass Beamte ohne Fachkenntnis darüber entscheiden, ob jemand den 11er bekommt ist zumindest gegeben. Und dieses Risiko ist nicht klein wie zahlreiche Beispiele zeigen, in denen erfahrene Hundetrainer den 11er nicht bekommen haben, andere Antragsteller mit ein paar Tageskursen vom richtigen Ausbildungsinstitut in der Tasche aber schon.

Die Behörde kann darüber hinaus ein Fachgespräch verlangen, wenn die erforderlichen Nachweise als ungenügend erachtet werden. Kann! Ein Fachgespräch ! Mit wem denn? Wer das Fachgespräch durchführen kann oder soll richtet sich nach landesrechtlichen Regelungen, oder im Klartext: es ist nicht geregelt. Meistens ist es ein Tierarzt – siehe oben.

Die Behörde braucht Hilfe – die Anleitung zum Gelddrucken!

Nun kann man Behörden schlecht vorwerfen, dass sie von Hundeausbildung keine Ahnung haben – woher sollten sie und es ist auch nicht ihre Aufgabe. Auch nicht vorwerfen kann man einer Behörde, dass sie ungern Verantwortung übernimmt von etwas, wovon sie keine Ahnung hat. Also macht eine Behörde das nächst liegende, sie verlässt sich auf irgendwelche Papiere oder Dokumente oder sonst etwas, damit sie im Falle eines Falles die Verantwortung abschieben kann oder sich zumindest kein Fehlverhalten anlasten lassen muss. Und solche Papiere wären dann in diesem Fall irgendwelche Ausbildungsbescheinigungen von irgendwem.

Glücklich sind jetzt natürlich Institutionen, die einen gewissen Bekanntheitsgrad haben und vorzugsweise „Institut“, „Akademie“ oder ähnlich heißen denn sowas macht bei Behörden mächtig Eindruck. Und dank dieses Eindrucks entscheiden die Behörden über die Vergabe des 11ers nicht aufgrund der Fähigkeiten eines Antragstellers, sondern (oftmals) aufgrund dessen, ob er eine Ausbildung vorweisen kann von einer Stelle, welche der Behörde bekannt ist – das zeigt sich auch darin, dass die ausstellende Behörde vorgibt, wo und in welchen Institutionen die noch fehlenden Qualifikationen nachgeholt werden sollten. Das ist selbstredend ein absoluter Schwachsinn: Die Behörde muss überprüfen, ob eine Qualifikation vorliegt und nicht, woher diese Qualifikation stammt.

So kommt es, dass Ausbildungsinstitute sich den Nimbus der allein selig machenden Ausbildung selbst verschaffen, dass Behörden mangels Fachkenntnis auf genau diese marktschreierische (und aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvolle) Methode reinfallen und grundsätzlich Hundetrainer mit den „richtigen“ Ausbildungen durchwinken, während andere, die jahrelang nachweislich erfolgreich gearbeitet haben den 11er nicht oder nur auf Probe kriegen. Und das alles absolut ohne nachvollziehbare Gründe. Der Willkür ist Tür und Tor geöffnet und innerhalb kürzester Zeit, es hat wirklich nur ein paar Monate gedauert, ist das Chaos perfekt: Nicht wer etwas kann, kriegt den 11er sondern wer beim richtigen Institut eine Ausbildung gemacht hat. Das heißt nun nicht, dass diejenigen die den 11er haben nichts können, nur stimmt halt der Umkehrschluss, dass wer den 11er hat etwas kann genauso wenig. Das Eine hat mit dem Anderen nichts mehr zu tun.

Die Denunzianten kriechen aus den Löchern!

Wo unklare Regeln herrschen und wo einige eine Bewilligung für etwas bekommen haben, die andere nicht haben da blühen die Begehrlichkeiten, das größte Stück vom Kuchen abzugreifen nicht nur im Verborgenen. Es gibt Hundeschulen, und nicht wenige, die mit dem 11er werben und explizit zum Denunziantentum aufrufen indem sie mehr oder weniger subtil davor warnen, den Hund zu jemandem ins Training zu geben, der den 11er nicht hat und die genüsslich über soziale Netzwerke verbreiten, dass man solche Trainer dem Veterinäramt melden soll, damit diesen das „Handwerk gelegt werden könne“. Wer so argumentiert, der tut das nicht, weil ihm die Hunde am Herzen liegen, sondern weil er Angst vor der Konkurrenz hat und weil er wider besseres Wissen die Unkenntnis von Hundehaltern für das eigene Geschäft ausnutzt in dem er suggeriert, dass nur ein 11er-Trainer von Hunden eine Ahnung habe. Das ist widerlich!

Keinen 11er? Ach komm – haste mal ne Woche Zeit?

Wir erinnern uns, um den 11er zu bekommen muss man nachweisen können, dass man Kenntnisse und  Fähigkeiten im Umgang mit Hunden nachweisen kann. Jetzt behaupten wir einfach mal, dass die Zeit im Umgang mit Hunden ein relevanter Faktor zum Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten ist, denn – alte Binsenweisheit – jeder Hund ist anders, es ist aber immer noch ein Hund. Also liegen wir mit der Vermutung wahrscheinlich nicht falsch, dass Jahre lange Erfahrung zumindest ein Kriterium ist, das berücksichtig werden sollte, wenn es um die Kenntnisse in Hundepsychologie, Verhaltensbeurteilung etc. geht.

Was aber tut man, wenn man Hundetrainer sein will, das aber noch nicht seit Jahren nachweisen kann? Wenn man jetzt Lust hat, „mal was mit Hunden zu tun?“ Dann geht man zu einem „Bildungszentrum“  und schließt in 4 Tagen einen Kurs ab, der einem gleich auch noch den 11er dazu bringt – 4 Tage! Weil das so unglaublich klingt, hier auszugsweise der Originaltext: „Der Sachkundelehrgang Hundehaltung nach §11 TierSchG ist geeignet für: gewerbsmäßige Hundehalter …. Gemäß Schreiben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfüllt das viertägige Seminar alle erforderlichen Aspekte zur Erlangung der Sachkunde in Bezug auf die Hundezucht, den Handel mit Hunden und für Tierheime im Sinne von §11 Abs. 1 Nr. 3, 8a) und b) TierSchG.“  Der Kurs kostet übrigens 335 Euro, 100 Personen können maximal teilnehmen. Und weil es so schön ist: Der 3. Seminartag – rund 7,5 Stunden – widmet sich  den Themen Herkunft und Domestikation des Hundes, Haltung und Bedürfnissen von Hunden, Erziehung, Ausbildung, Training – für die letzten drei relevanten Bereiche steht also geschätzt ein halber Tag zur Verfügung. Soviel zum Nachweis von Fähigkeiten und Kenntnissen.

Im Klartext heißt das nichts anderes als: Besuche unseren Kurs und Du bekommst den 11er gleich mit dazu oder böse formuliert: Der 11er kann gekauft werden! Und er wird gekauft! Im schlechtesten Fall durch den Besuch eines viertägigen Kurses! Und die Behörden machen das Spiel mit – entweder weil sie es nicht besser wissen, oder weil sie nicht anders wollen oder können. Ganz egal warum, das ist schlicht und einfach eine Perversion des richtigen Grundgedankens.

Der 11er – selten war gut gemeint so weit entfernt von gut gemacht

Die ganze Story um den §11 ist ein einziger Witz. Da stimmt einfach gar nichts: uneinheitliche Regeln (wenn denn überhaupt welche vorhanden sind), Behördenwillkür, wirtschaftliche Interessen und mangelndes Fachwissen versammeln sich unter dem Deckmantel der Qualitätssicherung zu einer einzigen organisatorischen Katastrophe die mittelfristig noch mehr schlechte Hundeschulen hervorbringen wird, als es jetzt schon hat. War es bis jetzt für Hundehalter schon schwierig genug, eine gute Hundeschule zu finden, so wird es noch schwieriger weil das angebliche Qualitätskriterium bei näherem Hinschauen schlicht nichts wert ist. Und zwar gar nichts. Am besten wäre, man würde den 11er einstampfen und vollkommen neu aufsetzen. Aber vielleicht sollten es unsere Politiker erst mal mit Denken versuchen statt gleich in operative Hektik auszubrechen. So jedenfalls, wie sich der 11er aktuell präsentiert war er für den Hund gedacht, ist aber leider für die Katz.

Das ganz Traurige an der Sache: dass der 11er in eine Katastrophe schlittert war abzusehen – das wussten, auch wenn sich das im Nachhinein natürlich leicht sagt, die meisten. Nur die Politik hat sich – man muss wohl sagen, wieder einmal –  einen feuchten Kehricht um die Aussagen, Vorschläge und Kritiken der Fachleute gekümmert.

 

Bild: Bigstockphoto

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